3-Säulen-Prinzip
Die Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge der Schweiz beruht auf einem in der Bundesverfassung verankerten 3-Säulen-Prinzip:
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staatliche Vorsorge (1. Säule) AHV -
berufliche Vorsorge (2. Säule) Pensionskasse -
freiwillige, private Vorsorge (3. Säule) Mit diesen 3 Säulen soll die finanzielle Vorsorge für die Zeit nach der Pensionierung,
für den Fall des vorzeitigen Todes oder einer invaliditätsbedingten Erwerbsunfähigkeit sichergestellt sein.
für den Fall des vorzeitigen Todes oder einer invaliditätsbedingten Erwerbsunfähigkeit sichergestellt sein.
BBO Bank Brienz Oberhasli AG
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