2. Säule / Freizügigkeit

Freizügigkeitskonto

Die berufliche Vorsorge hat zum Ziel, in der Schweiz wohnhaften oder erwerbstätigen Personen nach der Pensionierung zusammen mit AHV-/IV-Rente die Fortsetzung des gewohnten Lebensstandards zu sichern. Obligatorisch versichert sind alle in der Schweiz angestellten Erwerbstätigen, welche einen Jahreslohn von mindestens CHF 22'050.00 beziehen.

Das im Rahmen der beruflichen Vorsorge (2. Säule) angesammelte Kapital muss gemäss Gesetz bis zum Erreichen der Rentenberechtigung dem Vorsorgezweck erhalten bleiben. Deshalb ist die angesparte Altersleistung bei einem Stellenwechsel von der einen Pensionskasse in die andere zu übertragen. Ist dies nicht möglich, beispielsweise bei vorübergehender Aufgabe der Erwerbstätigkeit, muss das Kapital im Rahmen der beruflichen Vorsorge parkiert werden. Besonders geeignet ist ein Freizügigkeitskonto, damit das Vorsorgekapital zinstragend und steuerfrei angelegt wird.

Aktueller Zinssatz


Rendita Freizügigkeitskonto 2. Säule: 0.700%

NoventusCollect

Die Sammelstiftung NoventusCollect ist auf Klein- und Mittelbetriebe (KMU) ausgerichtet und stellt ein Sammelbecken für Vorsorgewerke vieler unterschiedlicher Unternehmen dar.

Mit dem Anschluss an diese Sammelstiftung haben Sie die Gewähr, dass die berufliche Vorsorge in Ihrem Betrieb optimal und den gesetzlichen Vorschriften (BVG) entsprechend geführt wird.
BBO Bank Brienz Oberhasli AG
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